Der Irrweg durch 12 Sozialgesetzbücher (SGB)
Das Sozialrecht umfasst alle Bereiche der Sozialversicherungen. Es geht praktisch um die Absicherung aller sozialer Risiken, wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Erwerbslosigkeit.
In den vergangenen Jahren als Fachanwältin für Sozialrecht fiel mir auf, dass die Betroffenen nicht ausreichend von den Behörden beraten wurden. Es ist für die Betroffenen nicht möglich, den Paragraphendschungel zu überblicken.
Den zuständigen Behörden geht es oftmals darum, Geld einzusparen. Daher sind die Betroffenen dringend davor zu warnen, die Beratung durch die Mitarbeiter der Behörde ungeprüft als richtig aufzufassen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 02.08.2018 entschieden, dass Sozialhilfeträger verpflichtet sind, Bürger auf etwaige Ansprüche, die sie nicht beantragt haben, hinzuweisen, sofern es dafür Anhaltspunkte gibt.
Es ist jedoch schwierig für die Betroffenen, solche Fehler zu entdecken. Wenn man nicht weiß, dass ein Anspruch auf eine bestimmte Leistung besteht, kann man im Umkehrschluss auch nicht wissen, dass der Sachbearbeiter einen hätte darauf hinweisen müssen.
So hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 09.07.2019 entschieden, selbst wenn die Betroffenen kein Verschulden trifft, sondern der Rentenberater gegenüber der Behörde falsche Angaben gemacht hat, kann diese das Geld bei dem Betroffenen zurückfordern.
Es wird also deutlich, dass das Sozialrecht auch fachlich übergreifend weitreichende Folgen haben kann. Mandanten können sich bei der Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen oftmals nur auf ihr Bauchgefühl verlassen. Der Weg zu einem Fachanwalt sollte dabei immer eine Option sein.
Das Sprichwort „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ gilt umso mehr im Sozialrecht.
Fachanwältin für Sozialrecht – Kanzlei Martens & Brandt