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Medizinrecht

Was gehört dazu?

  • schuldrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander
  • die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes

Medizinrecht ist mehr als nur der Arzthaftungsprozess.

Dieses Rechtsgebiet umfasst neben dem Recht der Honorierung bei Privatpatienten mittels der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), auch arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht (z.B. SGB V) mit Kassenzulassung, Honorierung der Behandlungsleistungen von Vertragsärzten oder Vertragszahnärzten, aus dem allgemeinen Berufsrecht (Approbation, ärztliche und zahnärztliche Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammer, bzw. Landeszahnärztekammer), zum kollegialen und rechtlichen Verhältnis zwischen Ärzten (Arztwerberecht), zwischen Ärzten und ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, Zahnärzten und ihrer Kassenzahnärztlichen Vereinigung ärztliches Gesellschaftsrecht, Recht der Praxisübertragung und des Praxisverkaufs sowie spezielle Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufs wie etwa die Röntgenverordnung.

Was kostet die anwaltliche Vertretung?

Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem RVG. Teilbereiche des Medizinrechts sind sowohl dem Zivil- und Strafrecht als auch dem Öffentlichen Recht zugeordnet.

Ich informiere Sie bereits im Rahmen der Erstberatung über die zu erwartenden Kosten.

In Einzelfällen kann es auch sinnvoll sein eine Pauschal- oder Honorarvereinbarung abzuschließen.