Sie sind hier:
Ich habe mich für eine gesunde Mischung entschieden.
Das Sprichwort „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ gilt umso mehr im Sozialrecht.
Für Krankenhäuser und Pflegeheime waren die Urteile des Bundessozialgerichts im Juni 2019 ein Schlag ins Gesicht.